Donnerstag, 26. März 2009

Neuregelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung für die Qualitätsbericht der Krankenhäuser beschlossen und seit Montag im Internet veröffentlicht. In Kraft treten wird der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Textauszug aus der Pressemitteilung vom 23. März 2009:

"[...] Die nun beschlossenen Neuregelungen sollen dazu beitragen, dass die Qualitätsberichte der Krankenhäuser zu einer noch aussagefähigeren und aktuelleren Informationsquelle werden. Sie basieren u. a. auf einer von der Geschäftsstelle des G-BA durchgeführten Auswertung der eingegangenen Anregungen und der Qualitätsberichte 2006. Auf dieser Grundlage wurden eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen umgesetzt, beispielsweise eine Umstrukturierung der Regelungen zur Erhöhung der Verständlichkeit und Praktikabilität für die Berichtsersteller sowie [...]"

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter:

http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/282/

Änderungen gegenüber der Regelung von 2006:

http://www.g-ba.de/downloads/40-268-841/2009-03-19-Vb-Qb-Neufassung-Synopse.pdf

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